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1Dein Wunschkennzeichen
Beim Prüfen wird deine Kennzeichenkombination gespeichert. Anschließend öffnet sich die Seite zur Wunschkennzeichen-Prüfung bzw. Reservierung. Eine Verfügbarkeitsprüfung allein reserviert noch kein Kennzeichen.
2Schilder konfigurieren
Wann darf ich ein kleineres Kennzeichen nehmen?
Das übliche einzeilige Kennzeichen darf höchstens 520 × 110 mm groß sein. Kleinere einzeilige oder zweizeilige Formate kommen insbesondere dann in Betracht, wenn die am Fahrzeug vorgesehene Anbringungsstelle ein größeres Schild nicht zulässt. Form, Größe und Beschriftung müssen den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen.
Ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit maximal 255 × 130 mm ist gesetzlich nur für bestimmte Fahrzeuge vorgesehen. Ob ein Sonder- oder Kleinformat abgestempelt wird, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde; in Zweifelsfällen kann ein Gutachten erforderlich sein.
Sonderfälle: Motorrad, Leichtkraftrad und Traktor
- Motorrad: Kraftradkennzeichen sind zweizeilig; die gesetzliche Breite liegt zwischen 180 und 220 mm bei 200 mm Höhe.
- Leichtkraftrad: Für bestimmte Leichtkrafträder sind verkleinerte zweizeilige Formate bis 255 × 130 mm vorgesehen.
- Traktor / Sonderfahrzeug: Je nach vorgesehener Kennzeichenfläche kommen zweizeilige Formate in Betracht. Die endgültige Zulässigkeit richtet sich nach Fahrzeug und Zulassungsbehörde.
- Anhänger und Fahrradträger: In der Regel wird ein einzeiliges Format verwendet, sofern die Anbringungsstelle dafür ausgelegt ist.